Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen
Für Schulungen, Seminare und Lehrgänge, die durch die Fit for Quality UG (haftungsbeschränkt)-nachfolgend Auftragnehmer genannt- veranstaltet werden, gelten deren Allgemeine Geschäfts-bedingungen.
2.    Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen jeder Art, insbesondere für Seminare, Training, In-House-Schulungen und Lehrgänge.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit für bestimmte Schulungsleistungen zwingende gesetzliche Vorschriften abweichende Regelungen enthalten.
3.    Vertragsabschluß
Der Vertrag kommt allein durch die schriftliche Annahmeerklärung bezüglich der Anmeldung oder Beauftragung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande.
Die Anmeldung bzw. Beauftragung kann schriftlich, per Telefax oder online über die Homepage des Auftragnehmers erfolgen. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen bzw. Beauftragungen in der Reihenfolge ihres Einganges bei dem Auftragnehmer berücksichtigt.
Für einige Seminare gelten besondere Voraussetzungen hinsichtlich beruflicher Qualifikationen und Erfahrungen. Sollten erforderliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich der Auftragnehmer vor,  die Anmeldung zu einem Seminar abzulehnen.
4.    Rücktritt / Kündigung des Auftraggebers
Für Veranstaltungen, die für mehrere Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen und die somit nicht speziell für einen Auftraggeber zugeschnitten sind, insbesondere für Tagesseminare für eine Vielzahl von Teilnehmern, gilt Folgendes:
Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Für Stornierungen sämtlicher Seminare gilt folgende Gebührenstaffelung:
9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:     kostenfrei
ab 9 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:    25% des Veranstaltungspreises
ab 6 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:     50% des Veranstaltungspreises
ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:    100% des Veranstaltungspreises
Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Stornierungsgebühren.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer.
Bei einer Schulungsleistung, die sich über einen längeren Zeitraum als drei Monate erstreckt, ist der Auftraggeber auch bei einem Rücktritt vor 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn verpflichtet, 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. In allen Fällen des Rücktritts bleibt dem Auftraggeber das Recht vor-behalten nachzuweisen, dass ein Schaden in Höhe der jeweils zu zahlenden Vergütung bei dem Auftragnehmer nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Bei Veranstaltungen, die für einen Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen sind, ist der Auftraggeber an den Vertrag gebunden. Dies gilt insbesondere für vereinbarte spezifische Firmenschulungen. Das Recht des Auftraggebers, sich nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bei Vorliegen von Pflichtverletzungen seitens des Auftragnehmers vom Vertrag zu lösen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere bleibt hiervon unberührt das Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
5.    Absage der Veranstaltung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Schulungsveranstaltung, insbesondere auch eine vereinbarte spezifische Firmenschulung, bei Vorliegen von Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen, insbesondere bei Ausfall / Krankheit des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl. Eine zu geringe Teilnehmerzahl liegt in aller Regel dann vor, wenn die Veranstaltung von weniger als 50 % der von dem Auftragnehmer kalkulierten Teilnehmerzahl gebucht wurde. Die Benachrichtigung der Teilnehmer der Schulungsveranstaltung erfolgt in diesem Fall schriftlich an die im Rahmen der Anmeldung angegebene Anschrift. Bereits gezahlte Vergütungen für die Veranstaltung werden in diesen Fällen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung oder den Ablaufplan aus betrieblichen oder personellen Gründen zu ändern. Diese Änderungen berechtigen den Auftragnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts, sofern sie ihm unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers zumutbar sind.
6.    Vergütung / Zahlungsbedingungen
Die Höhe der vom Auftraggeber zu leistenden Vergütung bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Fehlt es an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet der Auftraggeber den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird.
Schulungsleistungen, die sich über mehr als einen Termin erstrecken, werden monatlich entsprechend dem entstandenen Aufwand abgerechnet.
Die Vergütung ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten des Auftragnehmers zu überweisen, sofern die Parteien individualvertraglich nichts anderes vereinbaren.
Eventuell anfallende Prüfungsgebühren oder Kosten für weitere zusätzliche Lehrmittel werden gesondert seitens des Auftragnehmers berechnet.
Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Es ist somit insbesondere nicht zulässig, dass mehrere Teilnehmer jeweils nur einen Teil einer Veranstaltung besuchen. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist nur zulässig, wenn dies im Programm ausdrücklich ausgewiesen wurde.
Vergütungen für durchzuführende Schulungsveranstaltungen jeglicher Art beinhalten keine Hotel- oder sonstige Übernachtungskosten. Derartige Kosten sind vom Auftraggeber gesondert und auf eigene Rechnung zu übernehmen.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist nicht zu Skontoabzügen berechtigt.
7.    Durchführung der Schulungsveranstaltungen
Der Inhalt der vom Auftragnehmer durchzuführenden Schulungen richtet sich nach den individualvertraglichen Vereinbarungen oder, falls derartige Vereinbarungen nicht bestehen, nach dem jeweiligen gedruckten Programminhalt.
Die jeweilige Veranstaltung wird nach den bestehenden aktuellen Erkenntnissen und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Schulungsinhalte vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung einer Schulungsveranstaltung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort.
Die Durchführung einer Schulungsveranstaltung am Ort des Auftraggebers (In-House-Schulung) oder an einem anderen vom Auftraggeber vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
Vorraussetzung für die Durchführung einer solchen Schulung ist zudem die kostenlose Zurverfügungstellung geeigneter Räume durch den Auftraggeber mit vorher abzustimmender Moderationstechnik.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Diebstahl oder den Verlust der von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.
8.    Schulungsunterlagen
Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte sowie das Copyright bezüglich der jeweiligen Schulungsunterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Diese Unterlagen sowie Teile davon dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt und nicht ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers vervielfältigt und / oder an Dritte weitergegeben werden. Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet den Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Auftragnehmer.
9.    Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluß eines Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, wenn er während der vollen Seminardauer anwesend war und dies durch seine Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigt hat.
10.    Nutzung von persönlichen Kunden-Informationen
Die Preisgabe der Daten seitens des Kunden an uns erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken und zur Optimierung des Angebots verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt lediglich bei Lizenzschulungen an den jeweiligen Lizenzpartner.
11.    Vertragsstraferegelung
Sofern der Auftraggeber Schulungsunterlagen unter Verstoß gegen bestehende Schutzrechte des Auftragnehmers gebraucht, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung und / oder Weitergabe an Dritte, ist der Auftraggeber verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,– Euro zu zahlen.
Das Recht des Auftragnehmers, an Stelle der Vertragsstrafe einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
12.    Haftung
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn nicht der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.