Prüfmittelverwendbarkeit (VDA 5)

Nachweis der Prüfprozesseignung in drei Schritten:

  1. Schritt: Beurteilung der Auflösung (< 5% der Toleranz)
  2. Schritt: Eignungsnachweis des Messgeräts
  3. Schritt: Eignungsnachweis des Messprozesses

Wichtig: Die Prüfprozesseignung bezieht sich immer auf die Eignung eines Prüfprozesses zur Prüfung eines bestimmten Merkmals mit einer bestimmten Toleranz

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