Neue Anforderungen (ohne Software)

Neue Anforderungen (ohne Softwareanforderungen):

  • Festgelegte Rollen gemäß Entwicklungsmethodik / Kollaborationsmodell (2.1)
  • Lessons Learned (2.1)
     
  • Planung von Produktaudits und Requalifikationen (3.3)
  • Potenzialanalyse für neue Standorte oder Technologien (außer gesetzte Lieferanten) (3.4)
  • Risikoklassifizierung der beschafften Umfänge (RGA) (3.4, 4.5)
  • Weiterzugebende Kundenanforderungen an Lieferanten konkretisiert (3.4)
  • Planung innerbetrieblicher Transportmittel und der Verpackung (3.5)
  • Schnittstellenfestlegung Schadteilanalyse – Reklamationsbearbeitung (3.6)
     
  • Innerbetriebliche Transportmittel und Verpackung sind verfügbar (4.3)
  • Absicherung der Kundenbetreuung und Schadteilanalyse Feld für Beschaffungsumfänge (4.5)
  • Wartungsvorgaben müssen vorliegen (4.6)
  • Festlegung von Maßnahmen, wenn die Kapazitäten im Leistungstest nicht nachgewiesen werden können (4.7)
  • Prozesse für die Produktbeobachtung im Feld sind festgelegt (4.8, siehe auch 7.2)
     
  • Durchführung von Prozessaudits auf Basis einer Risikoanalyse (5.1)
  • Schnittstellenvereinbarungen zu gesetzten Lieferanten berücksichtigen (5.1)
  • Weiterzugebende Kundenanforderungen an Lieferanten konkretisiert (5.2, siehe auch 3.4)
  • FEFO  –  E -> expired (5.6)
  • Analysemöglichkeiten für Schadteile sind vorhanden (6.1.1)
  • Wiederzuführung von Teile ausgegliederter Prozesse ist geregelt (6.1.2)
  • Überprüfung der Risikoanalysen bei Änderungen (6.1.5)
  • Autorisiertes Personal entscheidet über die Weiterverwendung fehlerverdächtiger Produkte (6.2.4)
  • Erkennung und Ausschleusung falsch verbauter Teile muss in den FMEAs berücksichtigt sein (Design / Prozess)  (6.2.5)
  • Prozessbeeinflussende Parameter und Software sind vor unbefugtem eingriff geschützt (6.4.1)
  • Anforderungen an die Instandhaltung gelten explizit für externe Instandhalter (6.4.2)
  • Prozess zur Überwachung der fortlaufenden Eignung von Prüfmitteln installieren (6.4.3)
  • Bewertung der Risiken bei abweichender Eignung einschl. wirksamer Maßnahmenumsetzung (6.4.3)
  • Erfassung von Wiederholfehlern bezüglich interner Korrekturmaßnahmen (6.5.3)
  • Regelungen zu Restmengen jetzt auch für „Output“ (6.6.1)
  • Vom Kunden freigegebene Ersatzverpackungen sind explizit einzubeziehen (6.6.2)
     
  • QM-System ist weiterzuentwickeln einschließlich ausgegliederte Prozesse und Lieferkette (7.1)
  • Daten in / aus Kundenportalen sind aktuell und gepflegt (7.2)
  • Immaterielle Produkte wie Software sind explizit in Bezug auf Lieferfähigkeit erwähnt (7.3)
  • Risiken und Auswirkungen hinsichtlich Lieferfähigkeit sind zu ermitteln (7.3)
  • Schnittstellenvereinbarungen mit gesetzten Lieferanten sind bei der Schadteilanalyse zu berücksichtigen (7.4)

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