Prüfmittelverwendbarkeit (VDA 5)
Nachweis der Prüfprozesseignung in drei Schritten:
- Schritt: Beurteilung der Auflösung (< 5% der Toleranz)
- Schritt: Eignungsnachweis des Messgeräts
- Schritt: Eignungsnachweis des Messprozesses
Wichtig: Die Prüfprozesseignung bezieht sich immer auf die Eignung eines Prüfprozesses zur Prüfung eines bestimmten Merkmals mit einer bestimmten Toleranz