Neue Anforderungen (ohne Software)
Neue Anforderungen (ohne Softwareanforderungen):
- Festgelegte Rollen gemäß Entwicklungsmethodik / Kollaborationsmodell (2.1)
- Lessons Learned (2.1)
- Planung von Produktaudits und Requalifikationen (3.3)
- Potenzialanalyse für neue Standorte oder Technologien (außer gesetzte Lieferanten) (3.4)
- Risikoklassifizierung der beschafften Umfänge (RGA) (3.4, 4.5)
- Weiterzugebende Kundenanforderungen an Lieferanten konkretisiert (3.4)
- Planung innerbetrieblicher Transportmittel und der Verpackung (3.5)
- Schnittstellenfestlegung Schadteilanalyse – Reklamationsbearbeitung (3.6)
- Innerbetriebliche Transportmittel und Verpackung sind verfügbar (4.3)
- Absicherung der Kundenbetreuung und Schadteilanalyse Feld für Beschaffungsumfänge (4.5)
- Wartungsvorgaben müssen vorliegen (4.6)
- Festlegung von Maßnahmen, wenn die Kapazitäten im Leistungstest nicht nachgewiesen werden können (4.7)
- Prozesse für die Produktbeobachtung im Feld sind festgelegt (4.8, siehe auch 7.2)
- Durchführung von Prozessaudits auf Basis einer Risikoanalyse (5.1)
- Schnittstellenvereinbarungen zu gesetzten Lieferanten berücksichtigen (5.1)
- Weiterzugebende Kundenanforderungen an Lieferanten konkretisiert (5.2, siehe auch 3.4)
- FEFO – E -> expired (5.6)
- Analysemöglichkeiten für Schadteile sind vorhanden (6.1.1)
- Wiederzuführung von Teile ausgegliederter Prozesse ist geregelt (6.1.2)
- Überprüfung der Risikoanalysen bei Änderungen (6.1.5)
- Autorisiertes Personal entscheidet über die Weiterverwendung fehlerverdächtiger Produkte (6.2.4)
- Erkennung und Ausschleusung falsch verbauter Teile muss in den FMEAs berücksichtigt sein (Design / Prozess) (6.2.5)
- Prozessbeeinflussende Parameter und Software sind vor unbefugtem eingriff geschützt (6.4.1)
- Anforderungen an die Instandhaltung gelten explizit für externe Instandhalter (6.4.2)
- Prozess zur Überwachung der fortlaufenden Eignung von Prüfmitteln installieren (6.4.3)
- Bewertung der Risiken bei abweichender Eignung einschl. wirksamer Maßnahmenumsetzung (6.4.3)
- Erfassung von Wiederholfehlern bezüglich interner Korrekturmaßnahmen (6.5.3)
- Regelungen zu Restmengen jetzt auch für „Output“ (6.6.1)
- Vom Kunden freigegebene Ersatzverpackungen sind explizit einzubeziehen (6.6.2)
- QM-System ist weiterzuentwickeln einschließlich ausgegliederte Prozesse und Lieferkette (7.1)
- Daten in / aus Kundenportalen sind aktuell und gepflegt (7.2)
- Immaterielle Produkte wie Software sind explizit in Bezug auf Lieferfähigkeit erwähnt (7.3)
- Risiken und Auswirkungen hinsichtlich Lieferfähigkeit sind zu ermitteln (7.3)
- Schnittstellenvereinbarungen mit gesetzten Lieferanten sind bei der Schadteilanalyse zu berücksichtigen (7.4)