Aufzeichnungen

Aufzeichnungen müssen freigegeben sein und Folgendes beinhalten:

  • Bezeichnung / Kennzeichnung des PM
  • Datum
  • Ergebnis
  • Kalibrierintervall
  • Verfahren der Kalibrierung (Nr. der Anweisung)
  • Grenzwerte für Abweichungen
  • Umweltbedingung (ggf. Angabe von durchgeführten Korrekturen)
  • Messunsicherheit der Kalibrierung
  • Ggf. vorgenommene Justierungen, Reparaturen, Veränderungen
  • ggf. Einschränkungen des Einsatzes
  • durchführende Personen
  • Freigebende / verantwortliche Personen
  • Kennzeichnung der Kalibrierscheine u.a. Dokumente
  • Nachweis der metrologischen Rückführbarkeit
  • Metrologische Anforderungen an den Einsatz
  • Kalibrierergebnisse vor und nach Justierung, Reparatur, Veränderung

Zurück  Weiter