Aufzeichnungen
Aufzeichnungen müssen freigegeben sein und Folgendes beinhalten:
- Bezeichnung / Kennzeichnung des PM
- Datum
- Ergebnis
- Kalibrierintervall
- Verfahren der Kalibrierung (Nr. der Anweisung)
- Grenzwerte für Abweichungen
- Umweltbedingung (ggf. Angabe von durchgeführten Korrekturen)
- Messunsicherheit der Kalibrierung
- Ggf. vorgenommene Justierungen, Reparaturen, Veränderungen
- ggf. Einschränkungen des Einsatzes
- durchführende Personen
- Freigebende / verantwortliche Personen
- Kennzeichnung der Kalibrierscheine u.a. Dokumente
- Nachweis der metrologischen Rückführbarkeit
- Metrologische Anforderungen an den Einsatz
- Kalibrierergebnisse vor und nach Justierung, Reparatur, Veränderung